AGBs

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des vorliegenden Vertrages mit Future your culture.

1. Allgemeines

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Coaching-, Beratungs-, Trainings-, Seminar- oder sonstigen Dienstleistungen, die future your culture anbietet. Sie gelten weiter für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Future your culture und seinen Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber“). Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Future your culture widerspricht der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Dies gilt auch, sofern und soweit der Regelungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers über den Regelungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen.
1.2  Future your culture weist darauf hin, dass es sich bei den Verträgen mit Auftraggebern stets nur um Verträge mit Dienstleistungscharakter handelt. Future your culture schuldet dem Auftraggeber keinen Erfolg, sondern einen professionellen Einsatz.
1.3  Future your culture weist weiter darauf hin, dass es befugt ist, seine Dienstleistungen durch fachlich geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen.
1.4  Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an Future your culture absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1  Future your culture bietet Coaching-, Beratungs-, Trainings-, Seminar- und sonstige Dienstleistungen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird von Future your culture in der Beschreibung des Angebots bekannt gegeben.
2.2  Sämtliche Angebote dienen der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Sie können eine Therapie nicht ersetzen. Jede Person nimmt in eigener Verantwortung die Angebote wahr. Im Zweifel haben die Teilnehmer zuvor ärztlichen Rat einzuholen.

3. Vertragsabschluss

Angaben zu vertraglichen Leistungen in Angeboten von Future your culture sind stets freibleibend und auf 3 Monate befristet. Dies bedeutet, dass sie lediglich eine Aufforderung an den Auftraggeber enthalten, seinerseits ein Angebot abzugeben. Der Vertrag kommt zustande, wenn Future your culture das entsprechende Angebot des Auftraggebers annimmt. Angebote des Auftraggebers sind für diesen bindend.

4. Teilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl bei Trainings, Seminaren, Workshops, Vorträgen oder sonstigen Gruppenveranstaltungen (nachfolgend: „Veranstaltungen“) beträgt 6 Personen. Abweichungen können in dem jeweiligen Einzelauftrag vereinbart werden. Der Auftraggeber teilt Future your culture zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung die Teilnehmerzahl mit. Diese ist dann ausschlaggebend für die Berechnung von Teilnehmermaterialien, Tagungspauschalen etc..

5. Terminvereinbarung

Wird in dem jeweiligen Auftrag kein fester Termin für die von Future your culture zu erbringenden Leistungen vereinbart, so können dem Auftraggeber Terminoptionen eingeräumt werden. Diese Terminoptionen sind bis 14 Tage nach Zugang der Optionen beim Auftraggeber befristet. Bestätigt der Auftraggeber Future your culture keine der Optionen innerhalb der Frist, so besteht kein Anspruch auf die Termine. Future your culture ist dann berechtigt, von dem Auftraggeber eine Einigung über einen neuen Termin zu verlangen.

6. Änderungsvorbehalt

6.1  Kann die von Future your culture zu erbringende Dienstleistung aus Krankheitsgründen oder sonstigen, von Future your culture nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, kann Future your culture einen anderen Subunternehmer beauftragen. Future your culture bemüht sich, in einem solchen Fall für einen adäquaten Ersatz mit gleicher Qualifikation und Professionalität zu sorgen oder die nicht erbrachte Dienstleistung innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nachzuholen. Hierüber wird der Auftraggeber vorab zeitnah informiert.
6.2  Im Ausnahmefall können Veranstaltungen aufgrund krankheitsbedingtem Ausfall seitens Future your culture, zu geringer, von Future your culture nicht zu vertretender, Anzahl von Anmeldungen oder höherer Gewalt verschoben oder abgesagt werden. Bereits bezahlte Beträge werden vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Future your culture können nur gem. den Vorgaben in Ziffer 12. geltend gemacht werden.
6.3  Future your culture steht das Recht zu, Verträge mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen, wenn die Erfüllung der Leistung aus von dem Auftraggeber zu vertretenden Gründen (z.B. ungeeignete räumliche und technische Voraussetzungen, zu geringe Teilnehmerzahl) nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall steht Future your culture eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung ohne Umsatzsteuer zu. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, Future your culture nachzuweisen, dass sein Schaden geringer als die pauschale Entschädigung ist. Future your culture ist berechtigt, dem Auftraggeber nachzuweisen, dass sein tatsächlicher Schaden größer als die pauschale Entschädigung ist. Die pauschale Entschädigung ist auf den tatsächlich entstandenen Schaden anzurechnen.
6.4 Muss einem Auftraggeber aus wichtigem Grund gekündigt werden, bleibt seine Verpflichtung unberührt, den ggf. noch zu zahlenden Restbetrag zu entrichten. Eine Erstattung bereits entrichteter Gebühren findet nicht statt.

7. Verschiebung / Stornierung von Veranstaltungen durch den Auftraggeber

7.1  Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Verschiebungen und Stornierungen nach erfolgter Annahme des Angebots mit Kosten verbunden sind. Eine Verschiebung / Stornierung ist nur dann rechtswirksam, wenn dies vorab schriftlich oder per E-Mail erfolgt (Future your culture, William-Zipperer-Straße 84, 04179 Leipzig oder post@futureyourculture.de). Für die Wahrung der Frist ist der Poststempel oder bei E-Mail das Sendedatum mit Lesebestätigung maßgeblich.
7.2  Ein kostenfreies Verschieben / eine kostenfreie Stornierung von vereinbarten Terminen und Veranstaltungen durch den Auftraggeber ist bis 4 Wochen vor Beginn möglich. Andernfalls gilt folgendes: Bei einer Verschiebung / Stornierung bis 2 Wochen vor Beginn werden 30% der vereinbarten Vergütung als Entschädigung fällig. Erfolgt die Verschiebung / Stornierung innerhalb der vorletzten Woche vor Beginn, so werden 50% der vereinbarten Vergütung und bei einer Verschiebung / Stornierung in der letzten Woche vor dem vereinbarten Termin werden 100% der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Auftraggeber ist es gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe angefallen ist.
7.3  Vereinbarte Einzelcoachings, die nicht mindestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin per E-Mail (post@futureyoucuture.de) abgesagt werden, werden voll berechnet, ggf. zuzüglich einer anfallenden Raumgebühr in Höhe von 35 €.
7.4  Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht der Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt.

8. Reisekosten und Spesen

Der Auftraggeber übernimmt die Reisekosten entweder in Form der Wegstreckenentschädigung für Pkw-Nutzung (vom Wohn- oder Geschäftssitz) in Höhe von 0,50 € pro Kilometer oder die Kosten für die Deutsche Bahn Klasse I bzw. die Flugkosten (Economy Class Flex) einschließlich der Taxikosten für Hin- und Rückfahrt vom Bahnhof bzw. Flughafen zum Sitz des Auftraggebers oder zum Veranstaltungsort. An Spesen werden die Übernachtungskosten im Hotel, Speisen und Getränke für Frühstück, Mittag- und Abendessen dem Auftraggeber berechnet, die nicht direkt vom Auftraggeber übernommen werden. Future your culture stellt sicher, dass die Übernachtungskosten den Betrag von 200 € pro Nacht und Person nicht übersteigen.

9. Zahlungsbedingungen

9.1  Die vereinbarte Vergütung wird 4 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig.
9.2  Die Reisekosten und Spesen werden nach Durchführung der Veranstaltung und entsprechender Rechnungsstellung fällig. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, hat die Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zu erfolgen.
9.3  Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Future your culture ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% p.a. – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.
9.4  Barauslagen und besondere Kosten, die Future your culture auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
9.5  Werden einzelne Leistungen durch den Auftraggeber oder Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, behält sich Future your culture vor, dennoch die gesamte vereinbarte Vergütung zu verlangen.

10. Veranstaltungen

Sofern Veranstaltungen in Räumlichkeiten stattfinden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, hat der Auftraggeber diese und die technische Ausstattung für die Durchführung auf seine Kosten zu stellen.

11. Urheberrechte und Nutzungsrechte

11.1  Die ausgegebenen Arbeits- und Teilnehmerunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält an den Unterlagen ein einfaches Nutzungsrecht. Dementsprechend darf er die Arbeits- und Teilnehmerunterlagen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung von Future your culture vervielfältigen, an Dritte, die nicht seine Mitarbeiter sind, weiterleiten oder in sonstiger Weise, z.B. zum Erstellen eigener Schulungsunterlagen verwenden. Das einfache Nutzungsrecht steht dem Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung an Future your culture gemäß dem jeweiligen Auftrag zu.
11.2  Ton- und Videoaufnahmen bedürfen einer gesonderten Erlaubnis.
11.3  Future your culture ist berechtigt, die Arbeits- und Teilnehmerunterlagen auch in angepasster Form für andere Auftraggeber zu verwenden.
11.4  Die im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Unterlagen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Haftung und Gewähr von Future your culturefür die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit bestimmt sich ausschließlich gem. Ziffer 12..

12. Allgemeine Teilnahmebedingungen

12.1  Die Veranstaltungen, Coachings und weitere Dienstleistungen von Future your culture dienen der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung der Teilnehmer. Sie können eine Therapie nicht ersetzen. Jede Person nimmt in eigener Verantwortung an den Veranstaltungen teil. Im Zweifel haben die Teilnehmer zuvor ärztlichen Rat einzuholen.
12.2  Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für ihre Handlungen während der Veranstaltungen oder des Coachings und haften uneingeschränkt für die durch sie verursachten Schäden. Insbesondere sind sie in jedem Stadium der Teilnahme und Übungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, dass sie weder sich noch Dritte schädigen.
12.3  Die Teilnehmer verhalten sich vertragswidrig, wenn sie ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stören, oder wenn sie sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhalten, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich Future your culturevor, die Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Future your culture behält sich vor, dennoch die gesamte vereinbarte Vergütung zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt den Teilnehmern unbenommen.
12.4  Teilnehmer, die sich in therapeutischer Behandlung (medizinisch oder psychologisch) befinden oder diese vor kurzer Zeit beendet haben, müssen die Teilnahme an einer Veranstaltung / einem Coaching mit dem jeweiligen Therapeuten absprechen und Future your culture im Vorfeld darüber informieren.
12.5  Vor der Veranstaltung müssen der Auftraggeber oder die Teilnehmer Future your culture über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informieren, damit die Teilnehmer bestmöglich vor Schäden bewahrt werden können.
12.6  Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen ist Future your culture berechtigt, die Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
12.7  Sofern Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen im Freien stattfinden, sind die Teilnehmer gegen einen Unfall und andere Schäden lediglich im Rahmen ihrer eigenen Unfallversicherungen versichert.

13. Haftung

13.1  Future your culture haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Future your culture ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
13.2  Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Future your culture in demselben Umfang.
13.3  Die Regelung des vorstehenden Absatzes (13.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

14. Stornierung

Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7. können Verträge von beiden Parteien nur aus einem wichtigen Grund storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich (Einschreiben-Rückschein; E-Mail ist nicht ausreichend) erklärt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist immer fristlos. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei ihre Vertragspflichten schuldhaft verletzt und dieser Verletzung auch nach Setzen einer angemessenen Frist von mindestens 5 Kalendertagen keine Abhilfe schafft.

15. Verschwiegenheitspflicht

15.1  Future your culture verpflichtet sich, auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus über alle persönlichen Tatsachen und Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung bekannt geworden sind, auch und insbesondere bezüglich Dritter, Stillschweigen zu bewahren, soweit dies nicht vereinbart ist oder Future your culture aufgrund einer Rechtsvorschrift oder einer behördliche Anordnung zur Weitergabe dieser Informationen verpflichtet ist.
15.2  Eine Haftung durch Future your culture für eine ggf. doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch einen Auftraggeber oder Teilnehmer an Veranstaltungen ist ausgeschlossen.
15.3  Future your culture ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers und das Thema der erbrachten Dienstleistung in der Referenzliste zu führen.
15.4  Future your culture ist berechtigt, die bei der Erbringung der Dienstleistung gegenüber dem Auftraggeber gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in allgemeiner Form und ohne Nennung des Auftraggebers für die weitere Geschäftstätigkeit zu verwenden.

16. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig. Verträge zwischen Future your culture und dem Auftraggeber unterliegen dem deutschen Recht.

17. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel

17.1  Sollte eine Klausel dieses Vertrages oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam werden oder unvollständig sein oder werden, bleibt dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Statt der ungültigen oder unvollständigen Klausel verpflichten sich die Parteien, eine Vereinbarung zu treffen, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt und etwaige Regelungslücken schließt.
17.2  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab dem 07.11.2018 in Kraft und gelten für alle Verträge, die Future your culture ab diesem Datum abschließt.

18. Schriftformklausel

Beide Parteien erklären, weitere als die hier schriftlich niedergelegten Vereinbarungen nicht getroffen zu haben. Für eine etwaige Abänderung dieser Vereinbarung bedarf es der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel.